Der Kreis Halle (Westf.)

Der Kreis Halle (Westf.) (1953–1969: Landkreis Halle (Westf.)) war ein von 1816 bis 1972 bestehender Kreis im östlichen Nordrhein-Westfalen. Der Kreis war zunächst Teil des Regierungsbezirks Minden in der preußischen Provinz Westfalen, ab 1946/47 Teil des nordrhein-westfälischen Regierungsbezirks Detmold. Verwaltungssitz war Halle (Westf.). Der Kreis ging 1973 im Rahmen der nordrhein-westfälischen Gebietsreform im neu gegründeten Kreis Gütersloh auf.

Das Gebiet des Kreises Halle gehörte bis 1806 zum preußischen Verwaltungsgebiet Minden-Ravensberg und bildete den südwestlichen Teil der Grafschaft Ravensberg.

1806 geriet das Gebiet in den Herrschaftsbereich des napoleonischen Frankreichs. Von 1807 bis 1810 war das spätere Kreisgebiet vollständig Teil des französischen Vasallenstaates Königreich Westphalen (Departement der Weser, Distrikt Bielefeld). Halle, Versmold und Werther wurden Kantonshauptorte. Diese 3 Kantone umfassten in etwa das spätere Kreisgebiet. Zum Teil bildete der Haller Laibach die Grenze zwischen Frankreich und dem Königreich Westphalen, wodurch die Stadt zweigeteilt wurde.

Der 1816 gegründete Regierungsbezirk Minden, einer von drei Regierungsbezirken in der Provinz Westfalen, wurde mit Wirkung vom 1. November 1816 durch Verordnung der Königlichen Regierung in Minden vom 18. Oktober 1816 in zwölf Kreise gegliedert, darunter der Kreis Halle mit Sitz in Halle (Westf.).  

Zum 1. Oktober 1938 wurde die Gemeinde Oldendorf b. Halle aus dem Amt Halle in die Stadt Halle eingemeindet. Zum 1. Oktober 1956 folgte ein Teil der Gemeinde Gartnisch, ebenfalls aus dem Amt Halle. Zuvor waren am 1. Oktober 1928 bereits der Gutsbezirk Brincke und die Gemeinde Winkelshütten nach Barnhausen, sowie der Gutsbezirk Patthorst nach Brockhagen eingemeindet worden.

Im Rahmen der nordrhein-westfälischen Gebietsreform wurde mit dem „Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Halle“ vom 24. Juni 1969 zum 1. Juli 1969 mit der Neugliederung der Gemeinden des Kreises begonnen, deren Anzahl sich dabei von 37 auf 23 reduzierte. Zu diesem Zeitpunkt wurde die neue Stadt Borgholzhausen gebildet und die Gemeinden Eggeberg, Ascheloh und Gartnisch nach Halle eingemeindet.

Mit dem „Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Bielefeld (Bielefeld-Gesetz)“ vom 24. Oktober 1972 wurden dann zum 1. Januar 1973 die restlichen Gemeinden neu gegliedert, deren Anzahl sich dabei weiter reduzierte auf die heute bestehenden vier Städte Borgholzhausen, Halle, Versmold, Werther und die Gemeinde Steinhagen.

Es wurden die vier Ämter Halle (Westf.), Borgholzhausen (seit 1969 Stadt Borgholzhausen ohne Gebietsänderung), Werther und Versmold als unterste Verwaltungsinstanz eingerichtet. Diese Ämter hatten bis auf die Ausnahme Borgholzhausen bis zur Neugliederung im Jahr 1972 Bestand. 

Bis zum 31. Dezember 1972 bestand das Amt Halle (Westf.) aus den heutigen Städten und Gemeinden Halle, Werther, Steinhagen, Borgholzhausen und Versmold und es wird seither noch immer im täglichen Sprachgebrauch vom Altkreis Halle gesprochen.

Dasselbe Gesetz verfügte auf Kreisebene die Bildung des Kreises Gütersloh, in dem der Kreis Halle mit Ausnahme eines Großteils der Gemeinde Schröttinghausen, der in die kreisfreie Stadt Bielefeld eingemeindet wurde, zusammen mit dem Kreis Wiedenbrück aufging.